BILDUNGSFÖRDERUNGSBEITRAG NEU

 

Abänderung:

Auf unserer HP sind die neuen Formulare für die Ansuchen um einen Bildungsförderungsbeitrag unter "Service ÖGB-GÖD-BVA" zu finden. Die größte Änderung des Formblatts besteht darin, dass für die Bankverbindung jetzt IBAN und BIC anzugeben sind. Diese beiden Zahlen werden zukünftig europaweit auch für Inlandsüberweisungen verwendet werden. Unsere Buchhaltung ist jetzt schon darauf vorbereitet und die Umstellung erfolgt schrittweise.

Gleichzeitig wollen wir noch einmal in Erinnerung rufen, für welcheinternen und externen Aus- und Weiterbildungen eingereicht werden kann:

 

Dienstprüfungen:

nach Abschluss der Grundausbildung

nach Abschluss der Ausbildung zum Dienstführenden Beamten

nach Abschluss der Ausbildung zum Leitenden Beamten

 

Interne Fortbildung – NEU!!

Für ALLE internen  Fortbildungen kann einmal pro Jahr um einen Bildungsförderungsbeitrag in der Höhe von € 30,-- angesucht werden.

 

Externe Fortbildung

Selbst bezahlte, berufsbezogene Aus- oder Weiterbildungen können immer eingereicht werden, wenn die Voraussetzungen, ein Jahr Mitgliedschaft und Zahlungswahrheit, gegeben sind.

 

Anträge können bis zu einem Jahr nach Abschluss gestellt werden!

 

EINE SERVICELEISTUNG DER GEWERKSCHAFT –

NUR FÜR MITGLIEDERINNEN!