Aufwertung früherer Bezüge
Die in der Vergangenheit liegenden Beitragsgrundlagen werden mit dem
Aufwertungsfaktor multipliziert. Bei einem im Jahr 2017 liegenden Stichtag gelten folgende Aufwertungsfaktoren:
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Aufwertungsfaktor multipliziert. Bei einem im Jahr 2017 liegenden Stichtag gelten folgende Aufwertungsfaktoren: